Deutscher Orgeltag initiert durch die Vereinigung Deutscher Orgelsachverständiger

Die Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands initiiert den

14. Deutscher Orgeltag

8.9.2024

UNESCO-Antrag Orgelbau und Orgelmusik als immaterielles Kulturgut

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat im Jahre 2014 „Orgelbau und Orgelmusik“ in das neu aufgestellte „Deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ durch Eintrag bei der deutschen Sektion der UNESCO in Berlin aufgenommen.

Im Dezember 2015 hat sie dieses Projekt unter dem Titel „Organ Craftsmanship and Music“ bei der Zentrale der UNESCO in Paris zur Aufnahme in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ nominiert.

Zum 31. März 2016 hat das Auswärtige Amt in Paris den o.g. Antrag einschließlich der dazugehörigen Anhänge bei der UNESCO-Zentrale eingereicht. Zur Zeit durchläuft er die verschiedenen Phasen der Prüfung. Mit der Entscheidung der Zwischenstaatlichen Kommission ist gegen Ende des Jahres 2017 zu rechnen. Die Anträge wurden von Prof. Dr. Michael G. Kaufmann im Auftrag der Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands (VOD), Karlsruhe, verfasst, die auch Initiator des in den Papieren explizit erwähnten „Deutschen Orgeltags“ ist.

www.unesco.de/kultur/2016/orgelbau-und-musik-als-immaterielles-kulturerbe-der-menschheit-nominiert.html